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Hier beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen. Kontaktieren Sie uns, falls Ihre Frage nicht beantwortet wurde.

Bitte wählen Sie zuerst die Kategorie der FAQ aus, welche Sie lesen möchten:

FAQ für UnternehmenFAQ für Gutschein-Käufer
  • Muss mein Unternehmen seinen Sitz in Sachsen haben?

    Ja, es dürfen nur Unternehmen aus den Postleitzahlgebieten des Bundeslandes Sachsen mitmachen.

  • Wie wird sichergestellt, dass der mir vorgelegte Gutschein auch wirklich von der Aktion von eins-hilft stammt?

    Die Gutscheine enthalten spezielle Sicherungen wie kopiersichere Silberfolie und eine einmalige Seriennummer.

  • Wie lange ist ein Gutschein gültig?

    Bis zu 3 Jahre ab Kauf.

  • Wie lange ist die Aktion geplant?

    eins behält sich vor, die Aktion bei Beendigung der Beschränkungen des öffentlichen Lebens einzustellen.

  • Wie viel Prozent vom Betrag kommen auf meinem Konto an?

    Der volle Betrag des Gutschein-Käufers plus 10 % von eins. Kauft der Kunde bspw. einen Gutschein für 50 €, werden 55 € auf sein Konto überwiesen.

  • Wann wird das Gutschein-Geld auf mein Konto überwiesen?

    Nach dem Kauf des Gutscheins wird der Betrag + 10 % Zuschlag nach ca. einem Arbeitstag auf Ihr beim Registrierungsprozess angegebenes Konto überwiesen.

  • Ist der Gutschein für alle Betriebe in der Liste gültig?

    Nein, der Gutschein ist nur für den ausgewählten Betrieb gültig.

  • Ich habe noch unbeantwortete Fragen

    Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kontakt

  • Wie lange ist der Gutschein gültig?

    Bis zu 3 Jahre nach Kauf.

  • Wer erhält meine Zahlung?

    Der von Ihnen ausgewählte Betrag wird auf ein Sammelkonto der WAK Full-Service Agentur GmbH überwiesen. Von dort wird es mit einem 10 % Zuschlag von eins an das von Ihnen ausgewählte Unternehmen überwiesen.

  • Wie lange ist die Aktion geplant?

    eins hält sich vor, die Aktion bei Beendigung der Beschränkungen des öffentlichen Lebens einzustellen.

  • Muss ich den vollen Gutscheinbetrag auf einmal einlösen?

    Der Händler ist verpflichtet den Gutschein als geldwerten Betrag anzuerkennen und somit Restbeträge auszuzahlen.

  • Ich habe einen Gutschein gekauft, aber keine Bestätigungsmail erhalten.

    Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an unseren Kontakt

  • Ich habe noch unbeantwortete Fragen

    Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kontakt